Kommunen und Zweckverbände erheben Beiträge für die Umlage von Kosten im Straßenausbau und in der Unterhaltung von leitungsgebundenen Einrichtungen. Grundlage sind Bundes- (BauGB) oder Landesgesetze (Kommunalabgabengesetze). Insbesondere beruht dieses Verfahren auf der Tatsache, dass Leistungen oder Vorteile messbar einem bestimmten Personenkreis zugeordnet werden können.
Kaum ein Thema löst bei Bürgermeistern und Bürgern ähnlich heftige Emotionen aus, wie das der kommunalen Beitragserhebung. Den Bürgern geht es um ihr Geld, den Bürgermeistern um ihre kommunalen Finanzen und um ihre Nerven und ihr Ansehen.
Mehr als andere Verwaltungsakte bedarf daher die Beitragserhebung gründlicher Gesetzeskenntnisse und weitestgehender Transparenz. An die Nachprüfbarkeit von Verfahren auch über Jahre hinweg sind besondere Anforderungen zu stellen. Zusätzlich erzwingt die Kommunalordnung eine zügige Vereinnahmung der vorgehaltenen Haushaltsmittel.
Mit rechnergestützten Methoden versuchen die Verwaltungen verstärkt diesen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei spielt die explosionsartige Entwicklung der Computertechnik eine entscheidende Rolle. Verbunden damit ist eine spürbare Qualitätssteigerung der angebotenen Softwareprodukte.
Die Softwarelösung AFH Beitrag stellt einen einheitlichen durchgängig organisierten Verwaltungsakt dar, der von der Einbeziehung amtlicher Flurstücksdaten über Bezug auf beschlossene Satzungen bis hin zum Datenaustausch mit dem kommunalen/kaufmännischen Finanzwesen und der Anlage von Widerspruchsvorgängen reicht. Durch diese integrative Vorgehensweise entfallen langwierige Aktensuch- und Verweilzeiten mit dem Ergebnis deutlicher Verkürzung der Bearbeitungszeiten.
Die Besonderheiten der Beitragserhebung für Straßenausbau bzw. -erschließung, wiederkehrender Beitrag sowie Beiträge im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind durch umfangreiche Parameterangaben in den Satzungsdaten abgebildet. Bei der Zusammenstellung der Beitragsobjekte zu Maßnahmen wird dem Anwender durch Zugriff auf das ALB und die GIS-Daten viel Komfort geboten. Im GIS konstruierte Beitragsflächen (Tiefenbegrenzung) werden automatisch übernommen.
Ein integrierter Maskendesigner erlaubt dem Anwender zusätzliche Informationen auf den Bildschirmmasken zu hinterlegen. Diese Daten sind im Bescheid druckbar.
Das Bescheid-Layout basiert auf Microsoft Word® und ist in einer datenbankinternen Texthandbuch- und Vorlagenverwaltung frei gestaltbar. Alle Dokumente werden vom System automatisch archiviert; eine integrierte dokumentenechte Archivierung zu verschiedenen zertifizierten Archivsystemen ist vorhanden.
Der Druck der Bescheide erfolgt im Stapel oder einzeln. Buchungswirksame Vorgänge können zurückgesetzt werden. Sämtliche Billigkeitsmaßnahmen finden eine Entsprechung vom Antragsformular bis hin zur kassenwirksamen Abwicklung der Vereinbarung. Die Übergabe der Sollstellungen auf Personenkonten erfolgt durch Schnittstellendateien oder OLE-Mechanismen in das entsprechende Finanzwesen.