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Gesplittete Abwassergebühr
Nachdem die Berechnung der Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab für rechtswidrig erklärt wurde(OVG NRW 9A3648/04 vom 18.12.2007), gehen viele Kommunen/Aufgabenträger zur gesplitteten Abwassergebühr über.
Wie wird die Gebühr berechnet?
Im Vorfeld werden Abrechnungsgebiete gebildet und deren durchschnittlicher Versiegelungsgrad ermittelt (Vermessung, Überfliegung, etc.). Dieser ergibt den Gebietsabflussbeiwert (GAB). So wäre z.B. in Industriegebieten ein GAB von 0,9 denkbar, wohingegen er sich in ländlichen Gebieten eher bei 0,3 bewegen dürfte.
Grundstücke, die sich in einem Gebiet befinden, für das kein GAB festgelegt wurde, müssen per Einzelveranlagung nach den tatsächlichen versiegelten Flächen abgerechnet werden. Dies gilt natürlich auch dann, wenn überhaupt nicht mittels Pauschalierung, sondern nur nach versiegelten Flächen abgerechnet werden soll.
Gesplittete Abwassergebühr