Nachdem die Berechnung der Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab für rechtswidrig erklärt wurde (OVG NRW 9A3648/04 vom 18.12.2007), gehen viele Kommunen/Aufgabenträger zur gesplitteten Abwassergebühr über.
Wie wird die Gebühr berechnet?
Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden:
Bei dieser Methode werden zuerst die versiegelten Flächen (meist durch eine Befliegung) ermittelt. In der Satzung wird die Art der Versiegelung dann unterschiedlich gewichtet. Diese Methode ist sehr genau, aber auch entsprechend aufwendig.
Bei dieser Methode werden im Vorfeld Abrechnungsgebiete gebildet und deren durchschnittlicher Versiegelungsgrad ermittelt (Vermessung, Überfliegung, etc.). Dieser ergibt den Gebietsabflussbeiwert (GAB). So wäre z.B. in Industriegebieten ein GAB von 0,9 denkbar, wohingegen er sich in ländlichen Gebieten eher bei 0,3 bewegen dürfte. Grundstücke, die sich in einem Gebiet befinden, für das kein GAB festgelegt wurde, müssen per Einzelveranlagung nach den tatsächlichen versiegelten Flächen abgerechnet werden. Diese Methode ist im Vergleich zur individuellen Veranlagung wesentlich weniger aufwendig.
Das Verfahren AFH NWGeb arbeitet autonom hinsichtlich einer Verbrauchsabrechnung. Grundlage der Abrechnung ist hier das Grundstück und nicht die Verbrauchsstelle. Die Erhebung wird durchgängig als Verwaltungsakt (Workflow) abgebildet, der seine Daten aus ALKIS bezieht. Diverse GIS-Systeme sind integrierbar. In der Software wird ein Versiegelungskataster flurstücksbezogen aufgebaut. Hierüber sind neben flexiblen Auswertungen auch Serienbriefe wie Selbstauskünfte und Aufmaßblätter erzeugbar. Ebenfalls werden Gebiete mit gleichem Gebietsabflussbeiwert (GAB) verwaltet.
Bei der Gebührensachbearbeitung werden Veranlagung, Bescheiderstellung und Verbuchung als Verfahrensschritte abgebildet. Die Fälligkeit ist auf verschiedene Fälligkeitstermine aufteilbar. Es erfolgt eine automatische Verbuchung der Soll-Stellungen in verschiedene kommunale/kaufmännische Finanzbuchhaltungen. Bei Eigentümerwechsel ist eine taggenaue Abrechnung möglich. Jederzeit können Änderungsbescheide erstellt werden. Alle Dokumente werden in Elektronischen Akten abgelegt. Die Integration von zertifizierten Archivierungssystemen ist möglich. Eine programmgestützte Widerspruchsbearbeitung ist in das Verfahren integriert.
Für die Folgejahre werden die Grundstücksdaten automatisch übernommen. Dabei erfolgt eine Prüfung auf Veränderungen hinsichtlich Eigentümer, amtlichen Grundstücksangaben und versiegelter Flächen. Der Anwender kann entscheiden, ob die Bescheide bis auf Widerruf weitergelten sollen.